Schüssler Salze

Schüßler-Salze sind alternativmedizinische Präparate von Mineralsalzen in homöopathischer Dosierung (Potenzierung). Die Therapie mit ihnen geht auf den homöopathischen Arzt Wilhelm Heinrich Schüßler (1821–1898) zurück und basiert auf der Annahme, Krankheiten entstünden allgemein durch Störungen des Mineralhaushalts der Körperzellen und könnten durch homöopathische Gaben von Mineralien geheilt werden. Diese Annahmen sindwissenschaftlich nicht anerkannt, eine Wirksamkeit der Schüßler-Salze ist nicht nachgewiesen.

Quelle Wikipedia .org

 

„Biochemische Heilweise“ des Wilhelm Heinrich Schüßler


Der homöopathische Arzt Wilhelm Heinrich Schüßler veröffentlichte in der Allgemeinen Homöopathischen Zeitung 1873 den Artikel „Eine abgekürzte Therapie gegründet auf Histologie und Cellularpathologie“, das auf knapp 16 Seiten die Grundzüge seiner Lehre enthielt und eine Therapieform namens „Biochemische Heilweise“ vorstellte. Schüßlers Abkürzung bestand darin, dass er statt der etwa tausend Mittel in der Homöopathie nur zwölf Salze, „Schüßler-Salze“ genannt, zur Therapie fast aller Krankheiten für ausreichend hielt. Schüßler ging davon aus, dass Krankheiten auf der Grundlage gestörter biochemischer Prozesse entstehen. Er nahm an, dass Krankheiten zu einem großen Teil auf der Grundlage eines „gestörten Mineralhaushaltes“ entstehen, wobei das Fehlen eines bestimmten Minerals den gesamten Stoffwechsel beeinträchtige.

 

Durch die Zufuhr dieser nun fehlenden Mineralstoffe wollte Schüßler die Krankheiten bekämpfen. Dazu sei die Potenzierung der Salze notwendig, um Mängel innerhalb einer Zelle aufzufüllen. Nach seiner Ansicht gelangen die hoch verdünnten „feinstofflichen“ Mineralstoffe, also die einzelnen Moleküle, direkt in das Zellinnere. Die Mängel außerhalb der Zellen seien durch eine nährstoff- und basenreiche Ernährung aufzufüllen, da ein gewisses Gleichgewicht zwischen Zellinnerem und Extrazellularraum notwendig sei.

 

Nach Schüßlers Ansicht verursacht ein pathogener Reiz die Verstärkung der Funktion einer Zelle, da die Zelle bemüht ist, den Reiz abzustoßen. Aufgrund dieser Tätigkeit verliere sie einen Teil ihrer mineralischen Funktionsmittel. Diese Zellen seien dann pathogen verändert, was das Wesen einer Krankheit sei.

 

Abgrenzung von der Homöopathie [Bearbeiten]

Schüßler erklärte, sein Verfahren sei „kein homöopathisches“, weil es nicht auf dem von Samuel Hahnemann propagierten Simile-Prinzip („Ähnliches kann durch Ähnliches geheilt werden“) beruhe, sondern auf physiologisch-chemische Vorgänge im menschlichen Organismus zurückzuführen sei.

 

Auch die in der Homöopathie üblichen Arzneimittelprüfungen an gesunden Probanden lehnte Schüßler aus diesem Grund für seine Salze als „grundfalsch“ ab.

 

Es gab zu seinen Lebzeiten viele Auseinandersetzungen mit Homöopathen, die seine Behandlungsmethode schon allein wegen ihrer Einfachheit nicht akzeptierten und verächtlich vonDüngemitteln sprachen. Sie witterten Verrat an der gemeinsamen Sache. In seiner abgekürzten Therapie schreibt Schüßler selbst:

„Die Grundlage meiner Forschung waren Histologie, die darauf bezügliche Chemie, die anorganischen Bestandteile der Gewebe und die physiologischen Wirkungen oder Funktionen dieser Bestandteile.“

Bei seinen Untersuchungen fand er nach eigenen Angaben zwölf verschiedene Verbindungen, die im menschlichen Körper vorkämen, die sogenannten Schüßler-Salze.

 

Im Vorwort zu späteren Auflagen seiner Arbeit bekannte er sich zu den Einflüssen, die der Physiologe Jakob M. Moleschott und der Pathologe Rudolf Virchow auf seine Theorie hatten. Die heftigen Auseinandersetzungen mit führenden Homöopathen brachten Schüßler 1876 zum Austritt aus dem „Centralverein homöopathischer Ärzte“. Die naturwissenschaftliche Medizin nahm dagegen das neue „biochemische“ Verfahren kaum zur Kenntnis. 

 

Diagnose durch Antlitzanalyse


Merkmale im Gesicht ließen Schüßler die verschiedenen fehlenden Mineralstoffe feststellen und so eine entsprechende Dosierung der Salze vornehmen. Kurt Hickethier erweiterte später die von Schüßler eingeführte „Antlitzanalyse“ und nannte sie damals „Sonnerschau“. So ist nach Hickethier etwa ein Mangel an der Nr. 3 (Ferrum phosphoricum) unter anderem an den inneren Augenwinkeln durch eine dunklere, blauschwarze bis schwarze Färbung zu erkennen. Durch die darauf folgende Einnahme des entsprechenden Mineralstoffs konnte Hickethier nach eigenen Angaben einen Rückgang der antlitzanalytischen Zeichen im Gesicht beobachten.

 

 In einem eigenen Verlag in Potsdam erschienen die „Zeitschrift für Biochemie. Volkstümliches Fachorgan für Mineralstofflehre“ mit einer Auflage von über 200.000 Exemplaren sowie zahlreiche Informationsschriften.

 

Vor der gesetzlichen Festschreibung der Berufsbezeichnung Heilpraktiker (1939) wurde Schüßlers Lehre wesentlich durch Laienbewegungen verbreitet. Einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Behandlungsmethode nach Schüßler leistete Kurt Hickethier, der zwei Kurhäuser zur Behandlung seiner Patienten errichtete. Der erste „biochemische Verein“ wurde 1885 in Oldenburg gegründet.

 

Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde die „Biochemie“ eine anerkannte Heilweise. Die „Krankenbehandler“, die bislang am Rande der Legalität praktiziert hatten, erhielten den Status vonHeilpraktikern. Außerdem konnten erstmals mit staatlicher Billigung und Förderung Untersuchungen durchgeführt werden, in denen die behauptete Wirksamkeit „biochemischer“ Arzneimittel überprüft wurde. 

 

 

Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der „Bund“ aufgelöst, aber bereits 1946 neu konstituiert. 1949 gab er wieder eine Mitgliederzeitschrift heraus („Gesundes Volk“, später „Weg zur Gesundheit“), konnte aber nicht wieder an die frühere Bedeutung anknüpfen. Aus einem verbandseigenen Kurhaus, das 1936 in Hahnenklee im Harz den Betrieb aufgenommen hatte, ging 1949 ein „Dr. Schüssler-Sanatorium“ hervor.

 

Der Vizepräsident des Biochemischen Bund Deutschlands e. V., Hans-Heinrich Jörgensen, vertritt die Auffassung, dass sich Schüßler-Salze nicht nur zum Ausgleich von Mangelerscheinungen, sondern auch gemäß dem homöopathischen Ähnlichkeitsprinzip anwenden lassen.[2][3]

 

21. Jahrhundert 

 

Die „Biochemie nach Schüßler“ ist hauptsächlich durch Heilpraktiker als Therapieform erhalten geblieben. Sie wird in Fachschulen gelehrt und viele Heilpraktiker arbeiten täglich in der Praxis mit diesen Mitteln. 2004 gab es in Deutschland wieder etwa 70 „biochemische Vereine“ und weitere im Ausland. Die Schüßler-Salze werden von interessierten Menschen bei verschiedensten Krankheitsbildern angewendet.

 

Anwendung 

 

Schüßler-Salze sollen als „homöopathisch aufbereitete“, d. h. potenzierte Mittel in Tablettenform angewendet werden, die man dann im Mund langsam zergehen lässt. Die Mineralstoffe sollen dann nach Vorstellung der Befürworter über die Mundschleimhaut vom Körper aufgenommen werden. Für jedes Salz gibt es eine sogenannte Regelpotenz. Für die Salze Nr. 1, 3 und 11 wird in der Regel D12 genommen. Für die übrigen Salze gilt D6 als Regelpotenz.

Zur Anzahl der Tabletten pro Tag gibt es verschiedene Ansichten. Die Ansicht, dass die Verwendung großer Mengen Schüßler-Salze einen Mineralstoffmangel besser beheben könne als die Verabreichung nur weniger Tabletten pro Tag, steht allerdings im Widerspruch zu der Tatsache, dass bei der Potenz D6 selbst tausend Tabletten immer noch weniger als ein Milligramm des zugrundeliegenden Minerals enthalten.

 

Da Tabletten vielfach überwiegend aus Milchzucker (Laktose) bestehen, gibt es für Patienten mit Laktoseintoleranz die Schüßler-Salze auch in Form alkoholischer Tropfen oder laktosefreierGlobuli (Kügelchen aus Rohrzucker).

Herstellung 

 

Die Schüßler-Mittel werden nach homöopathischer Verfahrensweise durch Schütteln, Reiben oder Zerkleinern verdünnt und haben entsprechende Verdünnungsbezeichnungen: D1 bedeutet, dass es sich um eine Verdünnung von 1:10 handelt, Dx allgemein eine Verdünnung von 1:10x. Die Salze sind in der Regel D6 = 1:1.000.000 oder D12 = 1:1.000.000.000.000 verdünnt.

Bei den biochemischen Mitteln nach Schüßler handelt es sich um homöopathische Arzneimittel im Sinne des deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG), die als Fertigarzneimittel nach einem vereinfachten Genehmigungsverfahren („Registrierung“) in den Verkehr gebracht werden. Anders als für die „Zulassung“ von Arzneimitteln brauchen Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bei der „Registrierung“ homöopathischer Arzneimittel nicht nachgewiesen zu werden; im Gegenzug dürfen allerdings auch keine Anwendungsgebiete (Indikationen) angegeben werden.